Schweizerisches Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Wir beraten Familienunternehmen, Family Offices, Konzerne, PE-Fonds, Startups, VC-Fonds und Wachstumsunternehmen sowie deren Gründer, Eigentümer, Investoren, Verwaltungsräte, Führungskräfte und Mitarbeitende im Gesellschaftsrecht.
unsere Expertise im Gesellschaftsrecht umfasst namentlich
unsere Expertise umfasst namentlich
- Abspaltung
- Aktienkapital
- Aktionärbindungsvertrag
- Ausgliederung
- Bedingtes Kapital
- Corporate Governance
- Corporate Housekeeping
- Desinvestition
- Dividenden
- Eigene Aktien
- Fusion
- Generalversammlung
- Genussscheine
- Gesellschafterbindungsvertrag
- Geschäftsleitung
- Handelsregister
- Kapitalband
- Kapitalerhöhung
- Kapitalherabsetzung
- Organhaftung
- Organisationsreglement
- Partizipationsscheine
- Rechte und Pflichten der Eigentümer
- Rechtsformwahl
- Partizipationskapital
- Statuten
- Stammaktien
- Stammanteile
- Übertragungsbeschränkungen
- Umwandlung der Rechtsform
- Umstrukturierung
- Unternehmensgründung
- Unternehmensvertretung
- Verwaltungsrat
- Vermögensübertragung
- Vorzugsaktien
- Zeichnungsvertrag
unsere Expertise im Gesellschaftsrecht bietet einen Mehrwert
unsere Expertise bietet einen Mehrwert
Beispiel im Allgemeinen
- Herausforderung des Klienten: Das Gesellschaftsrecht bietet Gestaltungsmöglichkeiten und sieht verschiedene Rechte und Pflichten vor. Unkenntnis dieser Gestaltungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten kann beispielsweise dazu führen, dass eine unpassende Struktur ausgewählt wird oder dass die Verwaltungsräte nicht allen ihren Pflichten nachkommen.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Als Spezialisten beraten wir unsere Klienten umfassend zum Gesellschaftsrecht.
Beispiel Corporate Governance
- Herausforderung des Klienten: Unvollständige und unklare Statuten sowie ein unvollständiges, unklares oder gar nicht vorhandenes Organisationsreglement können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben (z.B. wenn der Verwaltungsrat beabsichtigte, die Verantwortung an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats zu delegieren, aufgrund von Fehlern jedoch vollumfänglich für alle Handlungen und Unterlassungen dieser Mitglieder verantwortlich bleibt).
- Herausforderung des Klienten: Eine ungenügende Corporate Governance kann dazu führen, dass Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens betraut sind, nicht genau wissen, welche Verantwortlichkeiten (z.B. als CEO, CFO, CTO) und Kompetenzen (z.B. dass sie ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung des Unternehmens eigentlich nur Verträge bis zu einem bestimmten Betrag pro Vertrag abschliessen dürfen) sie haben.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Als auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwälte mit Einblick in viele verschiedene Unternehmen sind wir mit guter Corporate Governance vertraut. Wir wissen, welche Themen "nice to have" sind und welche Themen zentral sind und genau geregelt werden müssen. Wir haben beispielsweise Erfahrung mit der Erstellung sowohl kurzer als auch sehr detaillierter Statuten und Organisationsreglemente (einschliesslich Genehmigungsmatrix).
Beispiel Corporate Housekeeping
- Herausforderung des Klienten: General- bzw. Gesellschafterversammlungen wurden seit Jahren nicht abgehalten oder fehlerhaft durchgeführt, sodass beispielsweise Gewinnausschüttungen ohne entsprechende Beschlüsse erfolgten.
- Herausforderung des Klienten: Vorlagen für Protokolle und Beschlüsse von General- bzw. Gesellschafterversammlungen und Sitzungen des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsführung wurden über Jahre unverändert verwendet, obwohl die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden (es reicht nicht, dass ein Dokument "optisch gut aussieht").
- Herausforderung des Klienten: Das Aktien- bzw. Stammanteilbuch und das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen des Unternehmens fehlen, sind unvollständig oder ungenau, obwohl der Verwaltungsrat (AG) bzw. die Geschäftsführung (GmbH) gesetzlich verpflichtet ist, diese für das Unternehmen zu führen und aufzubewahren.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir überprüfen zielgerichtet, ob das Corporate Housekeeping ungenügend ist. Wir haben grosse Erfahrung damit, Mängel so weit wie möglich zu bereinigen. Risiken, die sich nicht beseitigen lassen, schätzen wir bezüglich Umfang und Eintretenswahrscheinlichkeit ein und geben umsetzbare Handlungsempfehlungen.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir sind davon überzeugt, dass Prävention besser ist als Therapie: Wir helfen dem Klienten, das Corporate Housekeeping zukünftig richtig zu machen. Das kann durchaus Geld und Zeit sparen.
Beispiel Umstrukturierungen
- Herausforderung des Klienten: In einem zunehmend herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld stellt der Verwaltungsrat fest, dass die Strukturen nicht mehr den zukünftigen Anforderungen entsprechen. Bei der geplanten Umstrukturierung handelt es sich um ein grosses und wichtiges Projekt, für das dem Klienten die erforderliche Erfahrung fehlt.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir verfügen über die Erfahrung und wissen, wie Umstrukturierungen auf rechtlich einwandfreie, zeit- und kosteneffiziente Weise umgesetzt werden können. Mit uns an der Seite muss sich der Klient keine Sorgen machen und kann sich stattdessen auf das Tagesgeschäft des Unternehmens konzentrieren.
was unsere Klienten erwarten können
- Fachliche und persönliche Exzellenz
- Massgeschneiderte rechtliche Beratung
- Verständliche Sprache (kein Legalese)
- Wahl zwischen diversen Preismodellen
- Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit
- Ziel: Klarheit und Gewissheit