Schweizer Gesellschaftsrecht (Corporate)
Gesellschaftsrecht (Corporate)
Wir beraten Familienunternehmen, Family Offices, nationale und internationale Konzerne, Private Equity-Fonds, Venture Capital-Fonds, Wachstumsunternehmen und deren jeweilige Eigentümer, Investoren, Verwaltungsräte, Führungskräfte und Mitarbeitende zu allen Fragen des Schweizer Gesellschaftsrechts.
unsere Expertise im Gesellschaftsrecht umfasst namentlich
- Abspaltungen
- Aktienrückkäufe
- Aktionärbindungsvertrag (ABV)
- Ausgliederungen
- Bedingtes Kapital
- Corporate Governance (CG)
- Corporate Housekeeping
- Desinvestitionen
- Dividendenausschüttungen
- Eigene Aktien
- Fusionen
- Generalversammlungen
- Genussscheine
- Geschäftsleitung (GL)
- Haftung von VR & GL
- Handelsregisterrecht
- Kapitalband
- Kapitalerhöhungen
- Kapitalherabsetzungen
- Neugründungen
- Organisationsreglemente
- Partizipationsscheine
- Rechte und Pflichten der Eigentümer
- Rechtswahl (z.B. AG vs GmbH)
- Revisionspflicht
- Partizipationskapital
- Statuten
- Stammaktien
- Umwandlung der Rechtsform
- Umstrukturierungen
- Unternehmensvertretung
- Übertragungsbeschränkungen
- Verwaltungsrat (VR)
- Vermögensübertragungen
- Vorzugsaktien
- Zwischendividenden
unsere Expertise und Beratung bieten einen Mehrwert - Beispiel im Allgemeinen
- Herausforderung des Klienten: Das Gesellschaftsrecht bietet Gestaltungsmöglichkeiten und sieht verschiedene Rechte und Pflichten vor. Unkenntnis dieser Gestaltungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten kann beispielsweise dazu führen, dass eine unpassende Struktur ausgewählt wird oder dass die Verwaltungsräte nicht allen ihren Pflichten nachkommen.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir sind auf Gesellschaftsrecht spezialisiert und beraten unsere Klienten umfassend.
unsere Expertise und Beratung bieten einen Mehrwert - Beispiel Corporate Governance
- Herausforderung des Klienten: Unvollständige und unklare Statuten sowie ein unvollständiges, unklares oder gar nicht vorhandenes Organisationsreglement können zumindest ein schlechtes Licht auf ein Unternehmen werfen und sogar schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben (z.B. wenn der Verwaltungsrat beabsichtigte, die Verantwortung an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats zu delegieren, aufgrund von Fehlern jedoch weiterhin vollumfänglich für alle Handlungen und Unterlassungen dieser einzelnen Mitglieder verantwortlich ist).
- Herausforderung des Klienten: Eine ungenügende Corporate Governance kann dazu führen, dass Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens betraut sind, nicht genau wissen, welche Verantwortlichkeiten (z.B. als CEO, CFO, CTO, CIO oder CPO) und Kompetenzen (z.B. dass sie - z.B. zum Zwecke der Risikominimierung - ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung des Unternehmens eigentlich nur Verträge bis zu einem bestimmten Betrag pro Vertrag abschliessen dürfen) sie haben.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Als auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwälte mit Einblick in viele verschiedene Unternehmen sind wir mit guter Corporate Governance vertraut. Wir wissen, welche Themen "nice to have" sind und welche Themen zentral sind und genau geregelt werden müssen. Wir haben beispielsweise Erfahrung mit der Erstellung sowohl kurzer als auch sehr detaillierter Statuten und Organisationsreglemente (einschliesslich Genehmigungsmatrix).
unsere Expertise und Beratung bieten einen Mehrwert - Beispiel Corporate Housekeeping
- Herausforderung des Klienten: General- bzw. Gesellschafterversammlungen (Aktionäre bzw. Gesellschafter) wurden seit Jahren nicht abgehalten oder fehlerhaft durchgeführt, sodass beispielsweise Gewinnausschüttungen ohne entsprechende Beschlüsse erfolgten.
- Herausforderung des Klienten: Vorlagen für Protokolle und Beschlüsse von General-/Gesellschafterversammlungen und Sitzungen des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsführung wurden über viele Jahre unverändert aus dem Internet kopiert und verwendet, obwohl die rechtlichen Anforderungen überhaupt nicht erfüllt wurden (es reicht nicht, dass ein Dokument "optisch gut aussieht").
- Herausforderung des Klienten: Die Aktien-/Stammanteilbücher und Verzeichnisse der wirtschaftlich berechtigten Personen des Unternehmens fehlen, sind unvollständig oder ungenau, obwohl der Verwaltungsrat (AG) bzw. die Geschäftsführung (GmbH) gesetzlich verpflichtet sind, solche Bücher und Verzeichnisse für das Unternehmen zu führen und aufzubewahren.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir können zielgerichtet überprüfen, ob das Corporate Housekeeping eines Unternehmens gut oder ungenügend ist. Wir haben grosse Erfahrung damit, festgestellte Mängel im grösstmöglichen Umfang minimal-invasiv zu bereinigen. Risiken, die sich nicht vollständig beseitigen lassen, schätzen wir bezüglich Umfang und Eintretenswahrscheinlichkeit ein und geben umsetzbare Handlungsempfehlungen - so kann sich die Gesellschaft auf die Eventualität vorbereiten.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir sind davon überzeugt, dass Prävention besser ist als Therapie: Wir helfen dem Klienten, das Corporate Housekeeping zukünftig stets richtig zu machen. Das kann durchaus Geld und Zeit sparen.
unsere Expertise und Beratung bieten einen Mehrwert - Beispiel Umstrukturierungen
- Herausforderung des Klienten: In einem zunehmend herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld stellt der Verwaltungsrat des Unternehmens fest, dass die einst optimalen Strukturen nicht mehr den Anforderungen der Zukunft entsprechen. Bei der erforderlichen Umstrukturierung handelt es sich um ein grosses und geschäftskritisches Projekt, für das dem Klienten die erforderliche Erfahrung fehlt.
- Besser gemeinsam mit Arvedelis: Wir verfügen über die Erfahrung und wissen, wie Umstrukturierungen auf rechtlich einwandfreie, zeit- und kosteneffiziente Weise umgesetzt werden können. Mit uns an der Seite muss sich der Klient keine Sorgen machen und kann sich stattdessen vielmehr auf das Tagesgeschäft des Unternehmens konzentrieren.
was unsere Klienten von uns erwarten können
- Fachliche Exzellenz
- Kein Legalese: wir sprechen eine verständliche Sprache
- Preisgestaltung: Pauschale oder nach Zeitaufwand (oder Kombinationen)
- Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit
- Ziel: Klarheit und Gewissenheit
Beratung im Gesellschaftsrecht (Corporate)
keine zwei Personen oder Unternehmen sind identisch
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Gerne erstellen wir Ihnen nach Abklärung Ihrer Bedürfnisse eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung. Eine allfällige Besprechung zur Bedürfnisabklärung ist ebenfalls kostenlos.
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